Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Allgemein 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche die Liftverbund Feldberg GbR durch eine seiner Gesellschafter im Geschäftsbereich der Liftverbund Feldberg GbR erbringt. Gesellschafter des Liftverbund Feldberg GbR sind die Gemeinde Feldberg, die Stadt St. Blasien und die Feldbergbahnen GmbH. Die AGB gelten dabei unabhängig davon, ob die Verträge vor Ort oder über den Online-Shop geschlossen werden. 

1.1 Vertrag 
Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Fahrausweises oder einer Dienstleistung bzw. mit deren Inanspruchnahme kommt der Vertrag mit dem jeweiligen Gesellschafter der Liftverbund Feldberg GbR (der jeweilige Gesellschafter im Folgenden: Vertragspartner) zustande. Die anderen Gesellschafter erkennen die mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge so an, als ob sie mit ihnen geschlossen worden wären. Der Vertragspartner bedient sich zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen der anderen Gesellschafter. 
  
1.2 Ausweispflicht 
Der Kunde hat sich bei Verwendung personalisierter Tickets auf Verlangen der Mitarbeiter der Liftverbund Feldberg GbR oder einer seiner Gesellschafter mit einem amtlich gültigen Ausweis (z.B. Pass, Fahrausweis) auszuweisen. 

1.3 Datenträger 
Die KeyCard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Liftanlagen im Gebiet der Liftverbund Feldberg GbR. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrjährig verwendbar. Sie kann wiederholt aufgeladen und zum Teil auch in anderen Skiregionen verwendet werden. Eine Aufladung mit mehreren Berechtigungen gleichzeitig ist nicht möglich. Die Rückerstattung bei Beschädigung ist ausgeschlossen, soweit nicht den Kunden an der Beschädigung kein Verschulden trifft. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.  
 

1.4 Datenschutz 
Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutz-Erklärung der Liftverbund Feldberg GbR näher erläutert. 

1.5 Fahrausweis und Nachweis der Berechtigung 
Alle Wintersportpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Ausgenommen sind Punktekarten. Saisonkarten, Mehrtagespässe, sowie Tageswahlabos werden mit einem Foto versehen. Wintersportpässe aus dem Ticket-Online-Shop, welche direkt auf den Datenträger geladen werden berechtigen nur bei Mitführung der Buchungsbestätigung/Kaufberechtigung des Ticket-Online-Shops und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
 

1.6 Gültigkeit 
Die Wintersporttickets sind an den Liftanlagen der Gesellschafter der Liftverbund Feldberg GbR gültig. Sofern es sich bei den Tickets um Zeitfahrkarten (z.B. Tageskarten, Mehrtageskarten, Saisonkarten) handelt, gelten diese für den jeweils maßgeblichen Zeitraum. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Betrieb der Bahnen nur zu den bei Erwerb des Fahrausweises veröffentlichten Betriebszeiten (inkl. Sonderbetriebszeiten) der Liftverbund Feldberg GbR oder seiner Gesellschafter erfolgt. Außerhalb dieser Betriebszeiten besteht kein Anspruch auf Nutzung der Liftanlagen. 
  
1.7 Altersgruppen 
Es bestehen unterschiedliche Tarifgruppen. Welche Tarifgruppen bestehen und welche Preise jeweils gelten, können den als Aushang oder online zur Verfügung gestellten Tarifübersichten entnommen werden. 
  
1.8 Gruppentarif 
Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 15 Fahrausweise bezogen werden. Der Gruppenleiter muss alle Fahrausweise gemeinsam beziehen und bezahlen. Eine Einzelabgabe der Gruppentickets durch die Liftverbund Feldberg GbR oder einen ihrer Gesellschafter ist nicht möglich. Die Gültigkeit der Tickets muss entweder am gleichen Tag beginnen oder enden. Detaillierte Informationen über Gruppenrabatte sind an den Verkaufsstellen erhältlich. 


1.9 Webcam- und Videoaufnahmen  
Am Seebuck, in Feldberg-Grafenmatt, sowie an anderen Stellen im Feldberggebiet sind Webcams installiert. Diese Webcams nehmen in Echtzeit und ohne Ton den sie umgebenden Bereich (z.B. die Umgebung der Bergstation, Aussicht vom Feldbergturm) auf. Die Bilddaten sind auf diversen Websites zu finden, um den Gästen und Personen, die sich für den Feldberg interessieren, einen aktuellen Eindruck von Wetter und Bedingungen zu geben. Obwohl diese Webcams einen eher weiten Aufnahmebereich haben und Personen in den Aufnahmen daher nicht oder nur sehr schwer erkennbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Webcams Bilddaten als personenbezogene Daten erfassen. Wenn und soweit überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden, bilden die berechtigten Interessen der Verantwortlichen, die darin bestehen, möglichen Interessenten an den Angeboten der Liftverbund Feldberg GbR oder ihrer Gesellschafter einen Überblick über die aktuelle Wetterlage und die sonstigen Bedingungen zu geben, die für eine Entscheidung über die mögliche Inanspruchnahme des Angebots erheblich sind. 
Die Ein- und Ausstiegsbereiche der Anlagen werden von den Verantwortlichen videoüberwacht. Der Zweck der Verarbeitung der Bilddaten aus den Videoüberwachungen besteht in der Überwachung von Orten, die dem Hausrecht der Verantwortlichen unterliegen, oder in der Überwachung der Anlagen, um diese zu steuern oder Störungen zu erkennen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Bilddaten ergibt sich aus dem berechtigten Interesse der Verantwortlichen, das darin besteht, die genannten Zwecke zu erreichen. Die Bilddaten aus den Videoüberwachungen werden für 24 Stunden aufbewahrt. Soweit zur Sicherung der mit der Aufnahme und Speicherung der Bilddateien verfolgten Zwecke eine längere Speicherung erforderlich ist, erfolgt dies im Einzelfall. In jedem Fall werden die Daten gelöscht, wenn die Speicherung zur angegebenen Zweckverfolgung nicht weiter erforderlich ist. 

1.10 Zugangskontrollsystem "PhotoCompare" 
Die Gesellschafter der Liftverbund Feldberg GbR benutzen das Zugangskontrollsystem "PhotoCompare". Dabei wird bei Tages-, Mehrtageskarten (2 bis 5 Tage) und Saisonkarten ein Foto des Käufers (sog. "Referenzfoto") aufgenommen. Bei der Benutzung der personalisierten Tages-, Mehrtageskarte bzw. der Saisonkarte an einer entsprechend ausgestatteten Zugangskontrolle (z.B. Drehkreuz) wird erneut ein Foto des Benutzers (sog. "Kontrollfoto") gemacht. Diese Fotos werden an einen Bildschirm übermittelt, bei dem eine manuelle Sichtkontrolle durch einen Mitarbeiter erfolgt. Die Datenverarbeitung findet zum Schutz vor einer missbräuchlichen Nutzung der personalisierten Tages-, Mehrtages- und Saisonkarten statt. Die entsprechenden Aufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer innerhalb von 24 Stunden gelöscht. In einem vom Zweck der Datenverarbeitung erfassten Anlassfall werden die Bilddaten so lange aufbewahrt, wie dies zu Beweiszwecken erforderlich ist.  

2. Leistungen 
Die Leistungen der Gesellschafter der Liftverbund Feldberg GbR ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn- und Tarifprospekt, den elektronischen Medien, dem Aushang an den Kassen und dem Verkaufsautomaten sowie weiteren schriftlichen Angeboten. 
  
2.1 Preise 
Die Preise für die Fahrausweise werden im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Fahrausweise verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Fahrausweise sind persönlich und nicht übertragbar.  
Maßgeblich sind die am Tag des Erwerbs des Tickets auf der Homepage des LV publizierten Preise.

2.2 Zahlung 
Die Zahlung ist bei Ausgabe der Tickets fällig und erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

2.3 Zahlung im Ticket-Online-Shop 
Die Onlinebestellung der Tickets wird über den externen Anbieter „Starjack“ abgewickelt. Die AGB der Firma Starjack finden Sie unter: www.starjack.at/agb. 
  
2.4 Währung 
Die Preisangabe erfolgt stets in Euro. Andere Währungen werden nicht akzeptiert. 

3. Rückerstattungen 
3.1 Unfall 
Kann der Karteninhaber durch Unfall im Skigebiet das Ticket nicht mehr nutzen, besteht für nicht in Anspruch genommene Tage bei Tickets mit mehrtägiger Gültigkeit (Mehrtageskarten) ein anteiliger Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Entgelts. Das Ticket ist unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses über die fehlende Nutzungsmöglichkeit unverzüglich bei dem Vertragspartner einzureichen. Eine Rückerstattung bei anderen Karten als Mehrtageskarten erfolgt nicht. Andere persönliche Verhinderungsgründe berechtigen nicht zur Rückerstattung. 
Für die Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben in Höhe von Euro 25,00 pro Person. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. Aufwands ausdrücklich gestattet. 

3.2 Ticketverlust / Ersatz 
Ebenso besteht ein anteiliger Ersatzanspruch bei Mehrtageskarten für gestohlene oder verlorene Fahrausweise hinsichtlich noch nicht in Anspruch genommener Tage. Hierzu ist die Vorlage einer Originalquittung mit Sperrnummernbeleg erforderlich. Gleichzeitig wird das verlorene Ticket gegen unbefugte Benutzung gesperrt. 
Für den Ersatz wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben in Höhe von Euro 5,00 pro Person. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. Aufwands ausdrücklich gestattet. 
  
3.3 Ticketmissbrauch 
Die Mitarbeiter der Liftverbund Feldberg GbR und seiner Gesellschafter sind jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen durchzuführen. Der Inhaber eines personalisierten Tickets hat sich mit einem amtlich gültigen Ausweis auszuweisen. Jede missbräuchliche Benutzung von Fahrausweisen, insbesondere die Übertragung von Skikarten oder die Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug des Fahrausweises zu Folge.  
Die Liftverbund Feldberg GbR und ihre Gesellschafter behalten sich das Recht strafrechtlicher Verfolgung vor. 
Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er

1.    sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat.

2.    sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann.

3.    den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich beim Durchschreiten der Sperre oder Kontrolle entwertet hat oder entwerten ließ.

4.    den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Überprüfung vorlegt

5.    widerrechtlich einen Fahrausweis benutzt oder mit einem gefälschten Fahrausweis angetroffen wird.

Die Vorschriften werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Zweifache des für diese Beförderung vorgesehenen Fahrpreises, mindestens jedoch Euro 60,-.

4. Störungen in der Leistungserbringung 
Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromausfällen) berechtigen weder zu Rückerstattungen noch zu Entschädigungen, soweit sie nicht von der Mandantin zu vertreten sind.

4.1 Wildruhe- und Waldschutzzonen 
Für Varianten-, Ski- und Snowboardfahrer bestehen abseits der markierten und kontrollierten Pisten erhöhte Gefahren. Die Pisten der Liftverbund Feldberg GbR sind im offenen Gelände angelegt. 

4.2 Rücksichtsloses Verhalten/Fehlverhalten des Ticketkäufers 
Bei rücksichtlosem Verhalten, Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnungen der Mitarbeiter, insbesondere bei Nichtbeachtung der FIS-Regeln, Missachtung von Signalen, Weisungen und Absperrungen sowie beim Befahren von gesperrten Pisten, oder Wildruhe- und Waldschutzzonen, kann der Liftverbund Feldberg oder einer seiner Gesellschafter dem Ticketinhaber den Fahrausweis sperren. Außerhalb der offiziellen Betriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und das Fahren auf der Piste verboten. 
Wer infolge von Trunkenheit oder Drogenmissbrauch die Sicherheit und Ordnung im Wintersportgebiet gefährdet, kann von der Benutzung der Bahnanlagen und Wintersportpisten vorübergehend oder langfristig ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises. 
Mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage werden verfolgt. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung/Verunreinigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten. 

4.3 FIS-Regeln 
Es gelten die 10 Verhaltensregeln der FIS für alle Schneesportgeräte (Quelle www.fis-ski.com):

  1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder.
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalsituation beachten.
  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

5. Beanstandungen, Haftung  
Die Liftverbund Feldberg GbR und ihre Gesellschafter haften für Personen- und Sachschäden, welche durch ihn bzw. sein Personal verursacht werden, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. 

Die Liftverbund Feldberg GbR und Ihre Gesellschafter haften grundsätzlich nicht für Sach- und Personenschäden. Sie haften insbesondere nicht für Sach- und Personenschäden bei Unfällen infolge Nichtbeachtens von Hinweisen d. h.

  • Missachtung von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
  • Missachtung von Weisungen und Warnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
  • Ausübung von Risikosportarten, wie etwa Freeriden, Downhill Biking, Gleitschirmfliegen.

Vom Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Liftverbund Feldberg GbR oder seiner Gesellschafter oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen ist weiter die Haftung für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Liftverbund Feldberg GbR oder seiner Gesellschafter, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

6. Gutscheine 
6.1 Vertragsschluss 
Die auf der Website feldberg-erlebnis.de angebotenen Online-Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Verkaufsangebot dar. 

6.2 Zahlung und Lieferung
Die angegebenen Preise für Lifttickets verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins ist auf Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrages gerichtet. Mit der Bestätigung durch den Liftverbund oder seine Gesellschafter kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. 
Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine dem Kunden kostenlos für einen Ausdruck zur Verfügung gestellt. Sofern vom Kunden gewünscht, können die Gutscheine per Post versendet werden. Bei dieser Option fallen Versandkosten an. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen, soweit die Verspätung nicht vom Vertragspartner zu vertreten ist. 

6.3 Gutscheine 
Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von der Liftverbund Feldberg GbR mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste eingelöste Gutschein wird als das Original angesehen und wird sofort nach dem Einlösen von der Liftverbund Feldberg GbR bzw. einem ihrer Gesellschafter abgebucht. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, handelt es sich um einen Missbrauch, welcher gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben und verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der Liftverbund Feldberg GbR oder ihrer Gesellschafter, das Besitzrecht des Einlösenden zu überprüfen. 

Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages.  

6.4 Gültigkeitsdauer
Der Gutschein gilt in der aktuellen Saison innerhalb der angegebenen Betriebszeiten uneingeschränkt. Bei Einlösung in einer darauffolgenden Saison ist bei einer Veränderung des Ticketpreises die Differenz zwischen dem Ticketpreis zum Zeitpunkt der Gutscheinbestellung und dem aktuellen Ticketpreis zu bezahlen. Der Gutschein kann nur innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Dieser Dreijahreszeitraum beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.

7. Sicherheitsgarantie, Datenschutz

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung übertragen.

8. Schlussbestimmung

Für alle unter diesen AGB mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

 

Stand Dezember 2022, Änderungen vorbehalten